Mitbestimmung Lückentext

© Bernd Woidtke

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Im Aufsichtsrat der Montanmitbestimmung sitzen Arbeitnehmervertreter und Vertreter der Anteilseigner. Bei den Arbeitnehmervertretern müssen mindestens Unternehmensangehörige sein, davon Arbeiter, Angestellter, außerdem Gewerkschaftsvertreter sowie weitere Mitglieder. Auf der Anteilseignerseite sitzen Kapitaleigner sowie weitere Mitglieder. Im Vorstand sitzen der Direktor, der und der Direktor. Die macht der Belegschaft Vorschläge zur Wahl des .

Nach dem Betriebsverfassungsgesetz von haben die Arbeitnehmer so viele Vertreter im wie die Anteilseigner. Diese Regelung gilt für Unternehmen mit weniger als Beschäftigten.

Das Mitbestimmungsgesetz von gilt für Unternehmen mit mehr als Beschäftigten. Die Arbeitnehmer entsenden Vertreter in den Aufsichtsrat, die Aktionäre . Bei den Arbeitnehmervertretern müssen mindestens Unternehmensangehörige sitzen, davon mindestens Arbeiter, Angestellter und leitender Angestellter. Außerdem gehören 3 Gewerkschaftsvertreter dazu. Der Vorsitzendes des Aufsichtsrates muss mit Mehrheit gewählt werden. Wenn das nicht gelingt, wählen die Anteilseigner aus ihrer Mitte den Aufsichtsratsvorsitzenden.