Als Ansprechpartnerin für spezielle Frauen- und Mädchenfragen wählen die Lehrerinnen unserer Schule gemäß dem Gleichstellungsgesetz eine weibliche Lehrkraft, die für die speziellen Belange der Frauen und deren Gleichstellung eintritt. Immer wieder kommt es beim Zusammenleben größerer Gruppen, wie es an einer Schule der Fall ist, zu Konflikten oder Problemen zwischen den verschiedenen Geschlechtern. Normalerweise können diese Probleme auch ohne besondere Hilfe gelöst werden, und die Betroffenen wissen von alleine, wie sie sich in solchen Situationen oder bei Problemfragen verhalten sollen.
Manchmal aber ist es nötig, dass eine neutrale Person Hilfen anbietet, wenn sich die Konflikte als scheinbar unlösbare oder als sehr gravierend zeigen. Dabei ist die Ansprechpartnerin nicht nur für Mädchen und Frauen da, sondern für Gleichstellungssfragen allgemein, die beide Geschlechter angehen können.

Helga Stöwe, Gleichstellungsbeauftragte
1. Vermittlung bei Konflikten in der Schule, zum Beispiel:
Es lassen sich folgende Aufgabenfelder besonders hervorheben:
Schwierigkeiten wegen Unterdrückung durch bestimmte Schüler oder Schülerinnen der Klasse
oder wegen Unterdrückung durch Lehrer/Innen
Probleme durch gemischte Klassen
gemischte Sportangebote in der Oberstufe
Konflikte durch das Aufeinandertreffen unterschiedlicher Religionen und Kulturen
persönliche Probleme, die das Schulleben berühren
2. Information über Angelegenheiten der Förderung von Mädchen und Frauen, zum Beispiel:
berufliche Möglichkeiten im naturwissenschaftlichen Bereich oder im Beruf allgemein
Schnupperkurse an den Universitäten Köln und Aachen
Teilnahme an IT-Tagen (Informationsveranstaltungen zur Bedeutung der neuen Medien speziell für Frauen) der ansässigen Firmen und verschiedener Berufszweige
Teilnahme von hochbegabten Mädchen am Pilotprojekt der Universität zu Köln: vorgezogenes Studium in den Fächern Mathematik, Physik oder Chemie
3. Einrichtung von speziellen Arbeitsgemeinschaften für Mädchen:
Selbstverteidigungskurse im Sport
Einführungskurse in die Bedienung von Computern für Mädchen der Klassen fünf und sechs
Internetnutzung nur für Mädchen
AG "Starke Mädchen" zur Stärkung des Selbstbewusstseins
4. Mitwirkung bei der Besetzung von Gremien oder Funktionen
Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sind im Landesgleichstellungsgesetz (LGG) geregelt, und es finden Weiterbildungsveranstaltungen statt, die der gewählten Vertreterin die nötigen Kenntnisse und Anregungen für ihre Arbeit vermitteln.
Derzeit nimmt die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten an unsere Schule Frau Stöwe wahr. Es gibt bisher keine bestimmten Sprechstunden, aber bei Bedarf kann jederzeit ein Gesprächstermin vereinbart werden (Nachfragen im Lehrerzimmer).
Helga Stöwe