Das Fach „Katholische Religionslehre“ stellt sich vor

November 2008 

 

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Das Curriculum katholische Religion Sekundarstufe II

 

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler!

 

Unser Religionsunterricht steht unter dem Leitwort: „Die Freiheit zu glauben - das Recht zu wissen“. Damit beziehen wir uns auf die Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz: Argumente für den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen, die wir gern weitergeben.

 

Wir verstehen das in einem umfassenden Sinne: Schülerinnen und Schüler haben ganz positiv die Freiheit, sich mit dem Glauben anderer Menschen auseinander zu setzen und zugleich ihren eigenen Glauben zu entdecken, darüber nachzudenken und ihn zu verstehen.

 

 

Dabei ist es wichtig,

 

¬ Wissen über den Glauben und seine Geschichte in Christentum, Judentum, Islam und anderen Weltreligionen zu erwerben,

¬ Religion und Glauben mit den anderen Fächern ins Gespräch zu bringen,

¬ sich kritisch mit den Grenzen der eigenen Erkenntnis und des eigenen Lebens auseinander zu setzen,

¬ zu lernen, ethische Entscheidungen nach einer gründlichen Abwägung der möglichen Folgen zu fällen.

 

Damit leistet der Religionsunterricht einen wichtigen Beitrag zu einer ganzheitlichen Bildung.

 

Der Religionsunterricht umfasst die Themenbereiche:

¬ der Glaube an Gott,

¬ biblisches Sprechen von Gott in Bildern,

¬ die Bibel und ihre Geschichte,

¬ Jesus Christus als jüdischer Rabbi und der christliche Glaube an ihn als Sohn Gottes,

¬ die Geschichte des jüdischen Volkes,

¬ die Kirche in Geschichte und Gegenwart,

¬ ethisches Nachdenken über das richtige Tun,

¬ die Frage nach dem Woher und Wohin des menschlichen Lebens und der Welt,

¬ die Rede von einem „Schöpfer“ und seiner „Schöpfung“ im Gespräch mit den Naturwissenschaften,

¬ der Glaube in anderen Religionen und Weltanschauungen,

¬ Beten und Gottesdienst.

 

Der katholische Religionsunterricht macht also das Angebot, nicht nur über den Glauben nachzudenken, Fragen und Zweifel sinnvoll zu formulieren und Antworten zu überdenken, sondern sich auch mit dem Glaubensweg anderer Menschen in der Kirche und in anderen Konfessionen und Religionen zu beschäftigen und sich auf alternative Lebenswege einzulassen.

 

 

Der katholische Religionsunterricht will

 

Der Religionsunterricht und seine rechtliche Begründung

 

Warum ist der Religionsunterricht katholisch?

Der katholische Religionsunterricht kann bei einer ganzen Reihe von Themen mit dem evangelischen Religionsunterricht kooperieren und macht gleichzeitig ernst mit der Entscheidung für eine Glaubensgemeinschaft, die eine eigene Tradition hat und eigene Riten und Gebräuche pflegt. Damit wird die Vielfalt christlichen Lebens deutlich.

 

Der konfessionelle Religionsunterricht ist durch das Grundgesetz (Art. 7, Abs.3) und die Landesverfassung NRW geschützt und ist das einzige Unterrichtsfach, das in unserer Verfassung verankert ist. Damit unterliegt er wie alle anderen Fächer der staatlichen Schulaufsicht, wird aber gleichzeitig in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Das heißt, dass die Kirchen und Religionsgemeinschaften die Ziele und Inhalte des Religionsunterrichts verantworten. Der Religionsunterricht ist somit ein konfessionell profilierter Unterricht.

 

Warum arbeiten Staat und Kirche beim Religionsunterricht zusammen?

„Der freiheitliche und demokratische Rechtsstaat ist religiös und weltanschaulich neutral. Er identifiziert sich mit keiner Religion oder Konfession, aber auch nicht mit dem Unglauben. Er verzichtet auf jedes Urteil in religiös-weltanschaulichen Fragen, sofern religiöse Lehren oder Praktiken nicht im Widerspruch zu den Grundwerten der Verfassung stehen. Deshalb kann der Staat auch nicht die Inhalte des Religionsunterrichts festlegen.“ (Deutsche Bischofskonferenz: Argumente für den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen  S.2)

 

Konfessioneller Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach

 

Der konfessionelle Religionsunterricht ist „ordentliches Lehrfach“ wie alle anderen Fächer und damit Pflichtfach für alle katholischen Schülerinnen und Schüler. Aus Gewissensgründen kann der formlose Antrag auf Befreiung vom Religionsunterricht gestellt werden. Ab der Jahrgangsstufe 9 nehmen diese Schülerinnen und Schüler am Fach Praktische Philosophie teil. Die Rückkehr in den Religionsunterricht kann i.d.R. zum Beginn des folgenden Halbjahrs erfolgen. Die Themen des vergangenen Unterrichts sind nachzuarbeiten, um den Anschluss an die Lerngruppe zu gewinnen. Auf Antrag können in Ausnahmefällen auch ungetaufte Schülerinnen und Schüler am katholischen Religionsunterricht teilnehmen ebenso wie Schülerinnen und Schüler aus Konfessionen und Religionen, für die kein eigener Religionsunterricht eingerichtet werden kann. Für sie gelten dieselben Bedingungen wie für die katholischen Mitschülerinnen und Mitschüler. Dem Antrag müssen die aufnehmenden Religionslehrerinnen und –lehrer zustimmen. Evangelische Schülerinnen und Schüler besuchen den evangelischen Religionsunterricht.

 

Die Notengebung ist Ausdruck der Leistung und der Bereitschaft, sich mit den Themen erfolgreich auseinander zu setzen. Die Zensuren im Religionsunterricht sind wie in allen anderen Fächern versetzungsrelevant.

 

Katholische Religionslehre kann an unserer Schule als 3. und 4. Abiturfach gewählt werden. Dazu werden in der Sekundarstufe II Klausuren geschrieben:

Jg. 11.1:                      1 Klausur im 2. Kursabschnitt

Jg. 11.2, 12.1, 12.2:      je 2 Klausuren

Jg.13.1:                       2 Klausuren

Jg. 13.2:                      1 Klausur für diejenigen, die Katholische Religionslehre als 1.-3. Abiturfach gewählt haben.

 

Religionsbücher

 

Im Religionsunterricht der Sekundarstufe I wird mit dem Unterrichtswerk von Werner Trutwin gearbeitet:

Zeit der Freude (Klasse 5/6)

Wege des Glaubens (Klasse 7/8)

Zeichen der Hoffnung (Klasse 9/10).

Für die Oberstufe wird die zunehmend selbstständige Arbeit mit dem Buch „Was in Religion Sache ist“ (Ilsetraud Ix, Rüdiger Kaldewey) erwartet. Darüber hinaus sind verschiedene Materialien, Medien und Lehrwerke im Einsatz.

 

 

Die schulinternen Lehrpläne für das Fach katholische Religionslehre

Die Lehrpläne sind z.Zt. in Überarbeitung: Für die Sekundarstufe I, um dem achtjährigen Gymnasium gerecht zu werden.

Der bisherige Lehrplan für die Sekundarstufe II gilt weiter, allerdings angepasst auf die Erfordernisse und Vorgaben des Zentralabiturs. 

 

Religionsuntericht und Schulseelsorge

Außerhalb des Religionsunterrichts gibt es Angebote der Schulseelsorge, z.B. die Gottesdienste vor Weihnachten, an Aschermittwoch, vor Ostern, zum Schulbeginn der Klassen 5, der Dankgottesdienst mit Aussendung bei der Abiturfeier. 

Am Gymnasium Europaschule Kerpen gibt es seit 2 Jahren den Meditationsraum (Raum 308) mit dem täglichen Angebot einer Auszeit. Auch für weitere Zeiten der Stille oder der Meditation, des persönlichen Gesprächs sind wir gern bereit.

 

 

Weitere allgemeine Informationen zum katholischen Religionsunterricht sind zu finden auf der Website des Erzbistums Köln (www.erzbistum-koeln.de). Die Handreichung „Argumente für den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen“ ist bei den Religionslehrerinnen und –lehrern zu erhalten.

 

Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen und Euch!

Die Religionslehrerinnen und –lehrer am Gymnasium der Stadt Kerpen